Gebäudebrandversicherung

  1. Rußverschmutzungen an Gebäuden sollen laut Reiff der eigenen Gebäudebrandversicherung schriftlich gemeldet werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Die Kosten der reinen Sanierungsarbeiten, die rund zwei bis drei Millionen Mark betragen, sind durch die Gebäudebrandversicherung gedeckt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Die Mittel dafür sind vom Land bewilligt worden und stammen aus dem Verkauf der Gebäudebrandversicherung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)