Gebäudereinigerhandwerks

  1. Nach § 2 der Satzung der IG Bau-Steine-Erden seien die Wirtschaftsbetriebe Bauausbaugewerbe und Bauerhaltungsgewerbe, denen die Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks zuzuordnen seien, in den Organisationsbereich der IG Bau-Steine-Erden eingebunden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)