Gebäudeschäden

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  1. Darin sind Gebäudeschäden aber noch nicht berücksichtigt. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 29.08.2002)
  2. Die Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden könnten normalerweise erst bei der Einkommensteuererklärung rückwirkend für 1995 im Jahr 1996 geltend gemacht werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Allein 230 Millionen DM entfielen davon auf die mehr als 30 000 Gebäudeschäden, die das Sturmtief 'Emily' am 22. Juli hinterlassen hatte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Nach Polizeiangaben seien keine Gebäudeschäden entstanden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  5. In 19 Kantonen decken staatliche Monopolversicherer alle Gebäudeschäden ab. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2002)
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