Darin sind Gebäudeschäden aber noch nicht berücksichtigt.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 29.08.2002)
Die Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden könnten normalerweise erst bei der Einkommensteuererklärung rückwirkend für 1995 im Jahr 1996 geltend gemacht werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Allein 230 Millionen DM entfielen davon auf die mehr als 30 000 Gebäudeschäden, die das Sturmtief 'Emily' am 22. Juli hinterlassen hatte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Nach Polizeiangaben seien keine Gebäudeschäden entstanden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
In 19 Kantonen decken staatliche Monopolversicherer alle Gebäudeschäden ab.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2002)