Gebäudeunterhalt

  1. Aus den Beiträgen des Freundeskreises und den Sponsorengeldern soll eine Stiftung eingerichtet werden, aus deren Erträgen - soweit erforderlich - der Gebäudeunterhalt gesichert und das Festivalprogramm gefordert werden sollen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)