Allein den Gebäudewert seiner nach neuestem Standard gesicherten Gehege gibt er mit 2,5 Millionen Mark an.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Bei Verwendung von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das Gebäude beziehen (§ 12, Abs. 3), ist der getrennt vom Gebäudewert zu ermittelnde Bodenwert gesondert zu berücksichtigen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)