Es müsse geklärt werden, ob die gesamte Gebührenänderung nichtig sei, weil sie überdimensional überhöht sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Seit der Gebührenänderung stimmt die Zahl der Einheiten nicht mehr, da die Gebühr je Einheit in Telefonzellen von 30 auf 20 Pfennige gesunken ist.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)