Die Verbraucherzentralen, die dieses Urteil erstritten haben, haben bereits angekündigt, gegen alle Banken und Sparkassen, die diese unzulässige Gebührenklausel verwenden, mit Unterlassungsklagen vorzugehen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.12.2004)
Für bereits bezahlte Gebühren einer Depotübertragung haben Bankkunden einen Rückerstattungsanspruch, wenn das Urteil des BGH auf die Gebührenklausel ihrer Bank oder Sparkasse zutrifft.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.12.2004)