Die Ärzte rechnen in diesem Fall nach der teureren Gebührenordnung für Ärzte ab; die Patienten reichen die Rechnungen bei ihrer Kasse ein und bekommen von der die Kosten erstattet, allerdings nur solche, wie sie in der GKV üblich sind.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Die für die PKV geltende Gebührenordnung für Ärzte müsse dringend geändert werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.09.2005)