Es hieß: Ein Antrag auf Befreiung gelte gleichzeitig als Anmeldung der Gebührenpflicht, sofern das noch nicht geschehen sei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ist dies von vornherein oder infolge nachträglicher, vor der Vollwirksamkeit der Teilanmeldung eintretender Ereignisse nicht der Fall, so fehlt oder entfällt der Rechtsgrund für die Gebührenpflicht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In der wurde erklärt, heute gelte die Gebührenpflicht bis 19 Uhr.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bezieher einer kleinen Rente können von der Gebührenpflicht ganz oder teilweise befreit werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.02.2005)
Studentenhaushalte, die ihr knappes Budget nicht mit monatlich 16,15 Euro zusätzlich belasten wollen, können sich aber von der Gebührenpflicht befreien lassen.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.02.2003)