Gehandelt werden Gebührensprünge um 20 bis über 30 Prozent.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.02.2005)
Die Gefahr der von Paschlau skizzierten Gebührensprünge dürften danach bereits als Grund ausreichen, das Placet zu verweigern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)