Gebührenverwarngeld

  1. Als Frau S. dann im Dezember wieder gesund war und ihren Ausweis beantragte, musste sie 25 Euro zahlen, ein Gebührenverwarngeld, das fällig ist, wenn der Antrag ein bis fünf Jahre überfällig ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.01.2004)