Gebührenwert

  1. Eine Komplikation lauert bei der Benutzung des Rechtsmittelwerts als Gebührenwert (§ 12 I GKG, § 8 I 1 BRAGO): ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mit zehn Cent beziffert East den Gebührenwert eines typischerweise 1,50 Dollar teuren Handy-Chips. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.09.2002)