Die Gebiets- und Funktionsschärfe der Ausweisung zu Lasten der Bf. und der anderen Gemeinden ist von der Sache her gefordert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die getroffene Vereinbarung beschäftigt sich unter anderem mit den Auswirkungen der geplanten Gebiets- und Verwaltungsreform und dem Umgang mit dem Personalüberhang in den öffentlichen Verwaltungen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)