Gebietschutz

  1. Ähnlich hatte sich schon Klaus-Ewald Holst, Vorstandschef der VNG, im Vorfeld der Gerichtsentscheidung geäußert: "Im konkreten Fall liegt schon deshalb kein Mißbrauch vor, weil zwar der Gebietschutz abgesprochen wurde, nicht aber die Preise." ( Quelle: Welt 1996)