Gebietsforderungen

  1. Von heute aus betrachtet, war es wenig, was Bonn im Moskauer Vertrag zugestehen mußte: Anerkennung der bestehenden Grenzen, Verzicht auf Gebietsforderungen auch in Zukunft, auf Drohung mit Gewalt oder auf ihre Anwendung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)