Gebotsverfahren

  1. Deswegen habe er bestimmt, dass die Siedlung nicht als Ganzes an einen Investor abgestoßen wird, sondern aufgeteilt in 16 Grundstücke mit je einer Haushälfte im Gebotsverfahren an einzelne Hausherren. ( Quelle: Abendblatt vom 26.09.2004)