Gebrauchsüberlassung

  1. Der Formularvertrag hatte folgende Klausel enthalten: 'Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters erfolgen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Im vorliegenden Fall wird dem angesprochenen Verkehr ein Gesamtangebot bezüglich einer mietähnlichen Gebrauchsüberlassung gemacht, bei dem der Leasinggeber die typischen Verschleißreparaturen übernimmt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)