Er müsse dabei auch nicht generell und bei allen Steuerarten das persönliche Gebrauchsvermögen steuerfrei belassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Er wies darauf hin, daß das 'persönliche Gebrauchsvermögen' von der Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer freigestellt werden müsse.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)