Gebrauchtgeräten

  1. Die meisten Händler bieten auch bei Gebrauchtgeräten einen Garantiezeitraum von drei bis sechs Monaten an, machen die Dauer aber vom Zustand des Geräts abhängig. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  2. Bei seltenen Sammlerstücken werden dem Kunden in der Regel gar keine Garantieansprüche eingeräumt - obwohl prinzipiell auch beim Kauf von Gebrauchtgeräten die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt. ( Quelle: OTS-Newsticker)