Die meisten Händler bieten auch bei Gebrauchtgeräten einen Garantiezeitraum von drei bis sechs Monaten an, machen die Dauer aber vom Zustand des Geräts abhängig.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Bei seltenen Sammlerstücken werden dem Kunden in der Regel gar keine Garantieansprüche eingeräumt - obwohl prinzipiell auch beim Kauf von Gebrauchtgeräten die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt.
( Quelle: OTS-Newsticker)