Bis dahin gewährte übertarifliche Zahlungen wie Hochzeits-, Sterbe- oder Geburtsbeihilfen wurden in die Altersvorsorge überführt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.05.2004)
Gesetzlich besonders geregelt sind Gelegenheitsgeschenke an Arbeitnehmer in Form von Jubiläumsgeschenken, Heirats- und Geburtsbeihilfen.
( Quelle: Steuer 96, UB Media)