Die Praxis sind vor allem Erlasse und Verordnungen der Länder, die den Ermessensspielsraum des Zuwanderungsgesetzes so eng wie möglich und meist zu Lasten der Geduldeten auslegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2005)
Für die große Gruppe der lediglich im Land Geduldeten bedeute der Entwurf weniger Rechtssicherheit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.09.2001)