Gefaßte Räuber wurden oft über die Grenze ins Nachbarland abgeschoben, das war billiger als ein Prozeß, brachte aber keine durchgreifende Besserung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Gefaßte Massenmörder sollen nach Paragraph 8 des Friedensabkommens dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Ruanda übergeben werden.
( Quelle: Junge Welt 1999)