Gefahrengüter

  1. Gefahrengüter wie Kraftstoffe oder giftige Chemikalien werden von der Beförderung ausgeschlossen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Transportkontrollen oder gar -verbote seien hier nur hinsichtlich bestimmter Gefahrengüter möglich. ( Quelle: TAZ 1991)