Gegenseitigkeitsprüfung

  1. Diese "Gegenseitigkeitsprüfung" entfällt etwa bei dringendem Tatverdacht des Terrorismus, illegalem Waffen- und Drogenhandel, aber auch bei Betrug, Cyberkriminalität oder Sabotage. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.04.2005)
  2. Die Neuregelung verzichte bei Auslieferungen wegen Mordes, Terrorismus oder Betrugs auf eine Gegenseitigkeitsprüfung der Strafbarkeit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.04.2005)