Weil er einen schwer behinderten Passanten angefahren hatte, der mit seiner Geh-Hilfe den Fußgängerweg überqueren wollte, wurde er jetzt zu einer Geldstrafe von 2400 Mark (30 Tagessätze zu je 80 Mark) verurteilt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Und daß er dem Mann, der "auch so" habe stehen können, die Geh-Hilfe weggenommen hatte, sei "nur aus Versehen passiert: Ich dachte, das wäre ein Einkaufswagen".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)