So würden Kündigungsbeschränkungen erhalten, Beschäftigungszeiten gelten weiter und beim Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns blieben die Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter bestehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Zu diesem Zeitpunkt war die im Tarifvertrag vereinbarte Frist von drei Monaten für Gehaltsansprüche aber bereits überschritten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.07.2003)