Wenn ja, müsste die Sparquote deutlich höher sein, müssten Lohn- und Gehaltsanteile in die Riester-Rente fließen.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.05.2002)
Dann sind in Vorsorgebeiträge umgewandelte Gehaltsanteile nur noch sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers handelt.
( Quelle: Die Zeit (23/2002))