Änderungen der Gehaltsgestaltung und sonstiger allgemeiner Arbeitsbedingungen der leitenden Angestellten sowie die Einführung oder Änderung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze hat der Arbeitgeber mit dem Sprecherausschuß zu beraten.
( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)