R IIIa des Gehaltstarifs vom 1.51980 eingestuft.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte, dass noch immer ein konkretes Angebot der Arbeitgeber für eine Erhöhung des Gehaltstarifs fehle.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 11.06.2002)