Gehaltstarifs

  1. R IIIa des Gehaltstarifs vom 1.51980 eingestuft. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte, dass noch immer ein konkretes Angebot der Arbeitgeber für eine Erhöhung des Gehaltstarifs fehle. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 11.06.2002)