Kern des Streites ist die Forderung der Arbeitgeber, einen Lohn- und Gehaltstarifvertrag nur abschließen zu wollen, wenn gleichzeitig der Sonnabend als Regelarbeitstag festgelegt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Der Gehaltstarifvertrag für die rund 220.000 Beschäftigten des privaten Versicherungsgewerbes läuft zum 31.12.1998 aus.
( Quelle: OTS-Newsticker)