Gewiss, das verfassungsbewehrte Trennungsgebot untersagt eine Vermischung der Aufgaben der deutschen Polizei- und Geheimbehörden.
( Quelle: Die Zeit (13/2004))
"Als freie Bürger nehmen wir es nicht länger hin, von diesen Geheimbehörden bespitzelt zu werden!"
( Quelle: TAZ 1990)