Dabei ist nicht geplant die Geheimhaltungsvorschriften komplett zu streichen, sagte ein Sprecher.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.10.2001)
Durch die Aufhebung dieses Sperrvermerkes werden u.a. auch die Namen der leiblichen Eltern von Adoptivkindern offenbart, die nach dem Gesetz strengen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen.
( Quelle: TAZ 1987)