Der ehemalige Geheimdienstchef Näss und Fahndungsleiter Holmér wurden nach viermonatigem Geheimprozeß als Hauptschuldige zu Geldstrafen verurteilt, die Mitangeklagten wurden freigesprochen, obwohl das Gericht die Abhöraktionen für ungesetzlich erklärte.
( Quelle: TAZ 1990)
Gröhnendahl ist in den neunziger Jahren in einem Geheimprozeß zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er (Deckname "Töpfer") über Jahrzehnte für die Hauptabteilung Aufklärung des MfS gearbeitet hatte.
( Quelle: Junge Welt 1999)