Möglicherweise ist die Stadt bei der Aufstellung des B-Plans für das Gewerbegebiet Gehrstücken wegen der drohenden Vertragsstrafen befangen gewesen, und hat deshalb die Anliegen der Normenkontroll-Kläger nicht ausreichend gewürdigt.
( Quelle: Abendblatt vom 12.02.2004)
Bauamtschef Stieghorst weist Kritik an seiner Arbeit zurück: Allen Beteiligten seien die Risiken vor allem für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am Gehrstücken bewusst gewesen.
( Quelle: Abendblatt vom 27.02.2004)