Geisteszustandes

  1. Die vom Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) angeordnete Begutachtung des einstigen Flowtex-Chefs Manfred Schmider im Gefängniskrankenhaus Stuttgart-Stammheim war für eine Überprüfung seines Geisteszustandes untauglich. ( Quelle: Die Welt 2001)