Der aus sechs islamischen Geistlichen und sechs Rechtsgelehrten bestehende Rat muss laut Verfassung alle Bewerber um Wahlämter auf ihre Rechtgläubigkeit und moralische Unbedenklichkeit prüfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.06.2003)
Laut Staatsanwaltschaft Darmstadt erfüllten die Handlungen des Geistlichen nicht den Tatbestand des Missbrauchs.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.08.2002)