Geistlichen

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  1. Der aus sechs islamischen Geistlichen und sechs Rechtsgelehrten bestehende Rat muss laut Verfassung alle Bewerber um Wahlämter auf ihre Rechtgläubigkeit und moralische Unbedenklichkeit prüfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.06.2003)
  2. Laut Staatsanwaltschaft Darmstadt erfüllten die Handlungen des Geistlichen nicht den Tatbestand des Missbrauchs. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.08.2002)
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