Gekündigte

  1. KÜNDIGUNG: Gekündigte Arbeitnehmer, die gegen ihre Entlassung klagen, können schon vor der Gerichtsentscheidung ihre Papiere zwecks weiterer Bewerbung zurückverlangen, ohne daß dies als Wunsch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses gedeutet werden kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Sie muß ledigl. so hinreichend bestimmt und deutlich sein, daß der Gekündigte Klarheit über die Auflösung des ArbVerh. erhält, wobei die Auslegungsvorschrift des § 133 BGB voll zur Anwendung kommt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Gekündigte Kundeneinlagen konnten offenbar nicht mehr zurückbezahlt werden, nachdem die Verdächtigen Teile der Einlagen auf eine Bank der Seychellen transferiert hatten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Denn die Beweislast in juristischen Verfahren liegt bei der Frau, die sich unversehens als 'Störerin des Betriebsfriedens`, Schadenersatzpflichtige wegen 'Verleumdung`, Gekündigte wiederfinden kann. ( Quelle: TAZ 1988)
  5. Wird vor Gericht die Sozialauswahl angegriffen, so muss der Gekündigte beweisen, dass andere Mitarbeiter weniger schutzbedürftig sind. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.05.2003)