Diskont und Lombard werden den Kreditinstituten in Rechnung gestellt, wenn sie bei der Währungsbehörde Geld aufnehmen, indem sie Wechsel einreichen oder Wertpapiere verpfänden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Um zahlungsfähig zu bleiben, mußte er über das "Allgemeine Kreditabkommen" von 1962 Geld aufnehmen.
( Quelle: Junge Welt 2000)