Geldabhebung

  1. ukn - Geldinstitute dürfen in der Regel davon ausgehen, dass bei einer Geldabhebung mit einer gestohlenen EC-Karte der Dieb die Geheimnummer kannte, weil sie zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.10.2004)