Dr. O übernahm eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 60000 DM, die Bekl. eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 240000 DM.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dr. O übernahm eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 60000 DM, die Bekl. eine Geldeinlagepflicht in Höhe von 240000 DM.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)