Ab diesem Mindest-Guthaben nämlich ist eine Geldentnahme vom Vorsorgekonto gesetzlich erlaubt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.04.2003)
Es werde in Zukunft keine "Geldentnahme mehr durch einfachen Zuruf einer Senatsverwaltung geben", kündigte Wieczorek im Zusammenhang mit den Finanzproblemen des Berliner Haushaltes an.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)