Geldentnahme

  1. Ab diesem Mindest-Guthaben nämlich ist eine Geldentnahme vom Vorsorgekonto gesetzlich erlaubt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.04.2003)
  2. Es werde in Zukunft keine "Geldentnahme mehr durch einfachen Zuruf einer Senatsverwaltung geben", kündigte Wieczorek im Zusammenhang mit den Finanzproblemen des Berliner Haushaltes an. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)