Geldentschädigung

  1. So seien ein Schutz durch passive Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Unternehmens - zum Beispiel Einbau von Lärmschutzfenstern - oder eine Geldentschädigung möglich. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Soweit das Nießbrauchsrecht nicht aufrechterhalten wird, hat der Nießbraucher als Nebenberechtigter unter den in Art. 12 IV BayEG genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ersatz des Wertes seines Rechts aus der Geldentschädigung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Diese Geldentschädigung muß so hoch sein, daß von ihr "ein echter Hemmungseffekt" ausgeht (52). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)