In Strafhaft (wegen Bandendiebstahls) sitzt derzeit auch der Angeklagte Ahmet I. Der mitangeklagte Professoren-Sohn und anerkannte Asylant Bennie G. hat auf seinem Sündenkonto bislang drei Geldstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Bei einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Gefängnis seien auch Bewährungs- oder Geldstrafen "kein Pappenstiel für die Betroffenen".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Erst wenn diese nach Tagessätzen bemessenen Geldstrafen nicht bezahlt werden, müssen die Täter so genannte Ersatzfreiheitsstrafen im Gefängnis absitzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.12.2002)