Es wird nach Überzeugung der Geldwäsche-Experten deshalb darauf ankommen, neben der "Aufspürung" auch die "Abschöpfung" und die damit verbundene, nach deutschem Recht aber äußerst komplizierte "Umkehr der Beweislast" voranzutreiben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)