Geldwesens

  1. Mit einer solchen Regelung ist jedoch nach dem Erlaß der gemeinsamen Steuer- und Zollabteilung nicht mehr zu rechnen, da sie infolge der Neuordnung des deutschen Geldwesens nicht mehr erforderlich ist. ( Quelle: Die Zeit (10/1949))
  2. Kontostand bei Auflösung: Mehr als anderthalb Millionen Mark. Daneben seien noch knapp 200.000 Mark "Guthaben von verschleppten Personen und Ausländer-Konten aus der Umstellung des Geldwesens" verbucht worden. ( Quelle: FREITAG 2000)