Geltungsanspruchs

  1. Das Gespür des Autors für die Probleme der praktischen Rechtsanwendung zeigt sich hier etwa bei der Behandlung der Verjährung als Rechtsfrage, die außerhalb des Geltungsanspruchs der Konvention liegt (Art. 4 CISG; S. 60 ff.). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)