Andernfalls müsse eine "Äquivalenz zwischen den geschützten Rechtsgütern" in beiden Geltungsbereichen "zum Zeitpunkt der Tatbegehung" bestanden haben.
( Quelle: TAZ 1993)
Alle diese Warenzeichen können in bestimmten Geltungsbereichen verwendet werden.
( Quelle: OTS-Newsticker)