Gemeinde-Verkehrs-

  1. Aus Mitteln des Gemeinde-Verkehrs- Finanzierungs-Gesetzes fließen maximal 999 800 Mark nach Maintal und nochmals bis zu 46 600 Mark aus dem Etat des Finanz-Ausgleichs-Gesetzes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)