NRW zog jetzt die Notbremse und änderte die Gemeindehaushaltsordnung dahingehend, daß Haushaltsreste in das neue Haushaltsjahr übernommen werden dürfen.
( Quelle: Welt 1996)
Dabei beriefen sie sich auf das Grundgesetz, die Gemeindehaushaltsordnung, ministerielle Erlasse und das Mittelstandsförderungsgesetz.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)