Gemeindezusammenschlüsse

  1. Der Termin ist wichtig: Denn nur noch bis zum Jahresende wird zwei Jahre lang das so genannte Kopfgeld des Innenministeriums für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse in Höhe von 200 Mark pro Einwohner und Jahr gezahlt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)